Berufsbezeichnung

Absolventen erhalten zum Ausbildungsabschluss ein staatlich anerkanntes Diplom welches zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung

 

„Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester“ /

„Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger“

 

berechtigt.