Absolventen erhalten zum Ausbildungsabschluss ein staatlich anerkanntes Diplom welches zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung
„Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester“ /
„Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger“
berechtigt.